Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung unserer Ferienhäuser
Vertragsschluss Mit der Buchung eines unserer Ferienhäuser kommt der Mietvertrag zwischen dem Gast (Mieter) und dem Vermieter zustande. Die Buchung wird verbindlich, sobald der Vermieter die Buchung schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.
Hausregeln
Die für das jeweilige Ferienhaus geltenden Hausregeln sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Mietvertrages. Mit Abschluss des Mietvertrages erkennt der Mieter die Hausregeln an und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Mitreisenden und Besucher die Hausregeln ebenfalls beachten. Verstöße gegen die Hausregeln können – je nach Schwere des Verstoßes – Schadensersatzansprüche oder in schwerwiegenden Fällen eine fristlose Kündigung des Mietvertrages nach sich ziehen.
Zahlung Eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchung fällig. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Anreise zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Anreise erfolgen, ist der gesamte Mietpreis sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Erfolgt die Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. Bereits entstandene Schäden oder Kosten bleiben hiervon unberührt. Der Vermieter ist berechtigt, den frei gewordenen Zeitraum anderweitig zu vermieten.
Kaution Für Aufenthalte über den Jahreswechsel (Silvester) wird eine Kaution in Höhe von 200,00 € erhoben. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu entrichten und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Ferienhauses innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet, sofern keine Schäden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen festgestellt werden.
Stornierung Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Bis 30 Tage vor Anreise ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
Ab 29 Tagen vor Anreise sowie bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung werden 100 % des vereinbarten Mietpreises fällig.
Soweit das Ferienhaus für den stornierten Zeitraum anderweitig vermietet werden kann, werden die hierdurch erzielten Einnahmen auf die Stornokosten angerechnet.
Rücktritt durch den Vermieter Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Mietverhältnisses aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und vom Vermieter nicht zu vertretender Umstände unmöglich wird. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen.
An- und Abreise Die Anreise ist ab 15:00 Uhr, die Abreise bis spätestens 10:00 Uhr möglich. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, sofern sich Ihre Anreise erheblich verzögert oder besondere Wünsche bestehen. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus sowie das Inventar unmittelbar nach Anreise zu überprüfen und erkennbare Mängel, Beschädigungen oder Beanstandungen des Reinigungszustandes unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen, damit eine Abhilfe ermöglicht werden kann. Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung, gilt das Ferienhaus als vertragsgemäß übernommen. Minderungs- oder Erstattungsansprüche wegen nicht angezeigter oder verspätet gemeldeter Mängel sind ausgeschlossen, sofern dem Vermieter dadurch die Möglichkeit zur Nachbesserung genommen wurde.
Nutzung des Ferienhauses Das Ferienhaus darf ausschließlich von den im Mietvertrag genannten Personen genutzt werden. Eine Überlassung an Dritte oder eine Überbelegung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Haustiere sind nur nach vorheriger Vereinbarung gestattet. Das Betreten von Sofas und Betten durch Haustiere ist nicht erlaubt. Das Rauchen innerhalb der Ferienhäuser ist nicht gestattet.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus sowie dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln. Während des Aufenthaltes entstandene Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Abreise ist das Ferienhaus in folgendem Zustand zu hinterlassen:
* besenrein
* Geschirr gespült und eingeräumt
* Mülleimer entleert
* Fenster und Türen geschlossen
Die Reinigung des Grillrostes ist nicht Bestandteil der Endreinigung und obliegt dem Mieter. Außergewöhnliche Verschmutzungen oder ein über das übliche Maß hinausgehender Reinigungsaufwand können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Schlüsselverlust Bei Verlust eines ausgehändigten Schlüssels ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Kosten. Sofern aus Sicherheitsgründen der Austausch der Schließanlage erforderlich wird, können die hierfür notwendigen Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
Parkplätze Soweit ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, erfolgt dessen Nutzung auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an abgestellten Fahrzeugen oder für Diebstahl, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters vorliegt.
Haftung Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Mieter haftet für sämtliche von ihm, seinen Mitreisenden oder seinen Besuchern verursachten Schäden. Werden nach Abreise aufgrund mitgebrachter Haustiere Schädlingsbefall (z. B. Flöhe) oder außergewöhnliche Verunreinigungen festgestellt, ist der Vermieter berechtigt, die erforderlichen Kosten der Beseitigung dem Mieter in Rechnung zu stellen.
WLAN-Nutzung Der WLAN-Zugang wird den Mietern während ihres Aufenthalts kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine jederzeit störungsfreie oder bestimmte Verfügbarkeit des Internetzugangs besteht nicht. Der Mieter verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere dürfen keine urheberrechtswidrigen, strafbaren oder sonst rechtswidrigen Inhalte verbreitet, heruntergeladen oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Zugang darf nicht an Dritte außerhalb der im Mietvertrag aufgeführten Personen weitergegeben werden. Der Vermieter haftet nicht für Störungen der Internetverbindung oder Datenverluste, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch eine rechtswidrige Nutzung des Internetzugangs entstehen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund behördlicher Anordnungen weitergegeben. Der Vermieter ist berechtigt, den WLAN-Zugang bei missbräuchlicher Nutzung oder bei begründetem Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung vorübergehend zu sperren.
Kündigung Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter oder seine Mitreisenden trotz Abmahnung erheblich gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausregeln verstoßen, das Ferienhaus vertragswidrig nutzen, andere Gäste oder Nachbarn unzumutbar beeinträchtigen oder das Ferienhaus bzw. dessen Inventar vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigen. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Mietbeträge, soweit gesetzlich zulässig. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
